Es folgt ein kurzer Ueberblick der benoetigten Dokumente, wo man sie erhaelt und was mit ihnen zu tun ist. Dazu Vorlagen fuer die erforderlichen Uebersetzungen. Diese kann man naemlich getrost selbst vornehmen, ohne einen kostspieligen Uebersetzer. Die Deutsche Botschaft uebernimmt auch dann die Beglaubigung.
In Korea:
1. Die koreanische Verlobte muss die folgenden drei Familienurkunden einholen: 가족관계증명서 (Urkunde über die familiäre Verwandtschaft), 기본증명서 (Grunddatenurkunde) und 혼인관계증명서 (Urkunde über die eheliche Verwandtschaft). Diese Urkunden stellt jedes beliebige Registeramt in Korea (d.h. z.B. jedes Gu-Office in Seoul) gegen Vorlage der koreanischen ID-Card und eine geringe Gebuehr aus. Der Wohnort bzw. Geburtsort ist fuer die Wahl des Gu-Office unerheblich. Die Urkunden werden sofort ausgestellt.
2. Die drei koreanischen Familienurkunden muessen nun mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Dabei handelt es sich um ein international anerkanntes Siegel fuer oeffentliche Urkunden und Dokumente, mit dem die Echtheit solcher Unterlagen bestaetigt wird. Dieses Siegel kann bei dem Ministry of Foreign Affairs and Trade in Jongno, Seoul (Wegbeschreibung) beantragt werden. Die Ausstellung dauert ca. eine Stunde.
3. Die drei koreanischen Familienurkunden muessen anschliessend ins Deutsche uebersetzt werden. Dies koennen die Verlobten getrost selbst vornehmen, da es sich um standardisierte, sehr einfache Urkunden mit wenig Text handelt. Daher kann ich auch drei entsprechende Uebersetzungsvorlagen zur Verfuegung stellen, die wir ebenfalls von einem Freund erhalten und verwendet haben: Urkunde über die familiäre Verwandtschaft, Grunddatenurkunde und Urkunde über die eheliche Verwandtschaft. (Mindestens die rot markierten Stellen muessen angepasst werden. Die Uebersetzungen stellen den Fall dar, dass der koreanische Partner zuvor noch nicht verheiratet war.)
4. Die angefertigten Uebersetzungen muessen nun zusammen mit den original koreanischen Urkunden bei der Deutschen Botschaft in Seoul zur Beglaubigung eingereicht werden. Die Bearbeitung dauert ca. 2 Werktage und kostet je Urkunde umgerechnet 10 Euro.
In Deutschland:
5. Der deutsche Verlobte muss nun unter Vorlage der drei mit Apostille versehenen koreanischen Urkunden und ihren beglaubigten Uebersetzungen am Standesamt seines Wohnsitzes in Deutschland ein sogenanntes Ehefaehigkeitszeugnis beantragen. Die Ausstellung dauert je nach Standesamt einige Tage und kostete in unserem Fall knapp 40 Euro. Laut Botschaft sollte man unbedingt darauf achten, dass die koreanischen Urkunden vom deutschen Standesamt zurueckgegeben werden, da sie spaeter bei der Botschaft (Schritt 6) erneut vorgelegt werden muessen.
Wieder in Korea:
6. Die beiden Verlobten muessen gemeinsam bei der Deutschen Botschaft in Seoul vorsprechen. Benoetigte Dokumente sind das deutsche Ehefaehigkeitszeugnis, die drei koreanischen Familienurkunden, die beiden Paesse, ein wenig Geduld und knapp 20 Euro. Zusaetzlich muss ein Fragebogen der Botschaft vor Ort ausgefuellt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss man sich auch auf ein koreanisches Standesamt (Gu-Office) festlegen, an dem die Eheschliessung stattfinden soll. Die Botschaft stellt darauf hin zwei Dokumente in jeweils dreifacher Ausfuehrung auf: Die Declaration of Eligibility for Marriage und den Report and Certificate of Marriage. Letzteres Dokument ist der Vordruck der Eheurkunde, welches von dem koreanischen Standesamt abgestempelt wird.
7. Das Dokument "Report and Certificate of Marriage" muss nun ins koreanische uebersetzt werden. Auch diese Uebersetzung koennen die Verlobten selbst vornehmen. Eine Beglaubigung wird nicht benoetigt - zumindest war dies in unserem Fall beim Standesamt Yongsan Gu-Office so. Die Uebersetzung dient nur als Hilfe fuer die Beamten im Standesamt. Eine Vorlage: Koreanische Eheurkunde.
8. Jetzt kann das bereits bei der Botschaft festgelegte koreanische Standesamt fuer die Eheschliessung aufgesucht werden. Hier muss noch ein koreanischer Vordruck ausgefuellt werden und zusammen mit den beiden Dokumenten der dt. Botschaft, der angefertigten Uebersetzung, und den Paessen eingereicht werden. Sowohl auf dem Vordruck vom Standesamt als auch auf dem Report and Certificate of Marrage muessen zwei Zeugen angegeben werden und unterschreiben. Die Zeugen muessen jedoch nicht persoenlich auf dem Standesamt erscheinen. Gegen eine geringe Gebuehr werden nun die Vordrucke der Eheurkunde abgestempelt. Laut Botschaft soll man unbedingt darauf achten, dass auch das Datum der Eheschliessung gestempelt wird. Ein reiner Verwaltungsakt ohne zeremoniellen Character wie in Deutschland. Auch Glueckwuensche gab es von der Beamtin nicht.
9. Die Eheurkunde (Report and Certificate of Marriage) muss nun noch mit einer Apostille versehen werden, damit sie auch von den deutschen Behoerden anerkannt wird. Siehe Punkt 2.
(Stand: August 2010. Alle Angaben ohne Gewaehr. Aktuelle Informationen gibt es von der Deutschen Botschaft in Seoul)